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Aus zwei im Winkel zueinander stehenden Teilen gefügtes Fachwerkwohnhaus, das mit seinen Fassaden zwei Straßenräume nebst Hofraum beherrscht. Das baugeschichtliche Interesse konzentriert sich vor allem auf den vorderen, giebelständig zur Straße ausgerichteten Bereich. Das Gebäude stellt mit seiner Giebelständigkeit einen typischen Bau dieser Straßenseite dar, deren Charakter von dem jeweils in rhythmischen Abständen erfolgenden Vorstoß der Wohnbauten bestimmt wird. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |