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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit traufseitigem Geschossüberstand und Satteldach. Dreiachsige Hauptfront mit mittlerem Eingang. An der nordöstlichen Giebelseite klar gegliedertes und schmuckloses Sichtfachwerk, bestehend aus kräftigen Pfosten, geschosshohen Streben und doppeltem Riegelzug. 1600 erbautes Pfarrhaus, 1. Pfarrei der evangelischen Gemeinde. Das freistehende Gebäude war ursprünglich Teil einer Hofanlage, die anstelle der mittelalterlichen, von Geismar''schen Hofreite getreten war. Kulturdenkmal aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |