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Um 1863 von Andreas Ruppel erbautes Wohnhaus. Zwischen zwei Eckbauten eingestellter, dreigeschossiger Bau mit dreiachsiger, von Versprüngen gezeichneter Fassade, reicher Balkonbestückung, straßenseitiger Torerschließung und Satteldach. Das Gebäude ist stilistisch und in der Detailbearbeitung eng verwandt mit Nr. 10. Die Buntsandsteinverkleidung sowie das Gitterwerk der Balkone und Austritte sind neueren Datums. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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