Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
1721-1742 erbautes, ursprünglich zweigeschossiges, barockes Wohnhaus mit Mansarddach und Dachreiter. Dieses städtebaulich markante, mit fünfachsiger Hauptfassade zum Waisenhausplatz ausgerichtete Eckhaus wurde 1823 aufgestockt und „im Stil der Schlosspavillons“ wohl von Georg Moller umgebaut. Lediglich der an der Waisenhausstraße liegende, vierachsige und mit Zahnschnittfries versehene Teil im Äußern weitestgehend original. Unter Landgraf Friedrich III als Waisenhaus gegründet, von 1742 bis nach 1945 in dieser Funktion (s. im Inneren Märchenmalerei aus der Nachkriegszeit). Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |