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Zweigeschossiges, traufständiges und straßenseitig erschlossenes Wohnhaus mit einem relativ steilen Satteldach, das einseitig einen Krüppelwalm ausbildet. Verputzter Fachwerkbau mit dreiachsig angelegter Fassade. Die Gestaltung des Eingangs und der Ladeneinbau entstammen Baumassnahmen des späten 19. Jahrhunderts. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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