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1764 hinter der ehemaligen Synagoge von 1731 erbautes jüdisches Gemeindezentrum. Kleinvolumiger, zweigeschossiger, verputzter Fachwerkbau mit Krüppelwalmdach. Die Schrägstellung des Gebäudes im Hofraum erklärt sich dadurch, dass seine heute rückwärtige Traufseite ehemals bündig an der bis 1824 im Bogen um die Stadt führenden Haingasse gestanden hatte. Kulturdenkmal aus orts- und religionsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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