Wilhelm-Meister-Str. 1
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
  • Wilhelm-Meister-Straße 1
Villa mit Nebengebäude
Flur: 34
Flurstück: 197/19

Über markantem Sockel stehender, zwei Hauptetagen und ein Dachgeschoss umfassender Villenbau des späten 19. Jahrhunderts. Lebhafter Kontrast zwischen hellem Wandverputz und buntsandsteinernen Gliederungselementen bzw. Fensterrahmungen mit häufig auffallend groß gestalteten Schlussteinen. An der Straßenseite ein die Dachzone durchdringender Giebel und, im Versprung des Baukörpers integriert, eine geschlossene Veranda mit darüberliegendem Balkon. Das Dach in der Art des Chalets allseitig auf hölzernen Knaggen ruhend vorgezogen. Die Innenausstattung beinhaltet Supraporten und reichen, u.a. figürlichen Stuck.

Das zweiflügelige, zweigeschossige Nebengebäude dürfte 1897 zusammen mit dem Hauptbau errichtet worden sein. Es wurde im Sommer an Kurgäste vermietet und zeigt damit die Nutzung von Seitenflügeln und Nebengebäuden als Gästewohnungen in der Sommersaison. Das flache Dach schließt zum Hof mit einem reich ornamentierten Brüstungsgitter ab, das sich in ähnlicher Form auch an den Fenstern des Hauptbaus findet.

Villa und Nebengebäude sind gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG als Kulturdenkmäler aus architekturgeschichtlichen und künstlerischen Gründen ausgewiesen. Das Flurstück ist außerdem gemäß § 2 Abs. 3 HDSchG Bestandteil der Gesamtanlage "Historisches Kurviertel".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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