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1857 von Greb/Wiesenbach nach Entwurf Holler errichtetes, spätklassizistisches Wohnhaus mit, auch in dem gusseisernen Balkon deutlich werdenden, gotisierenden Gestaltungselementen. Zweigeschossiger, traufständiger Putzbau mit Satteldach. Fünfachsige Front mit einem den Eingang und den Balkon mittig aufnehmenden, im Zwerchhaus gipfelnden Risalit. Der allgemein knapp gehaltenen Formensprache entsprechen die einfach geschnittenen, im Obergeschoss überdachten Rechteckfenster. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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