Nr. 8, Innenraum mit Chor
Nr. 8, Barocke Grabsteine auf ehem. Kirchhof
Nr. 8, Inschrift am Westturm
Nr. 8, Kirche vor 1876, hist. Aufn., StAH
Kirchgasse 8, Evangelische Kirche
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
Gonzenheim
  • Kirchgasse 8
Evangelische Kirche
Flur: 9
Flurstück: 103/69

Gonzenheim war im Mittelalter kirchlich Ober-Eschbach unterstellt. Wohl im 15. Jahrhundert (Ersterwähnung 1447) erhielt es eine eigene Pfarrstelle. Im Zuge der Reformation Übertritt zum protestantischen Glaubensbekenntnis.

Die Baugeschichte der ursprünglich das Ende der Sackgasse/Kirchgasse markierenden Kirche lässt sich seit dem 16. Jahrhundert in groben Zügen nachvollziehen. Zum Zeitpunkt des Abbruchs 1876 hatte der Bau aus einem von 1570 stammenden westlichen Teil und einem Ostteil/Chor mit 1663 und 1778 datierten Fenstern bestanden. Der Westturm war 1686 (Inschriftenstein: "ANNO 1686 IST DIESER KIR/CHENTHURM ER/BAUET WORTEN") und 1848 nach neogotischem Entwurf von Jakob Westerfeld erneuert worden. Der Neubau des in historisierenden, grundsätzlich gotische Formen nutzenden, in Bruchstein und buntsandsteinernem Werkstein erstellten Schiffes erfolgte 1876/77 nach Plänen Louis Jacobi.

Bauliche Veränderungen des Kircheninneren und Erneuerung der Ausstattung 1937, 1975.

Seit 1721 nachweislich im Besitz der Kirchengemeinde ist liturgisches Gerät, bestehend aus Kelch und Patene, vermutlich 1575 von einem Goldschmiedemeister Hegenwaldt hergestellt und über die Burggrafen Brendel in den Bestand gelangt. Von der ehemaligen Nutzung des umliegenden Kirchhofes als Totenacker zeugen drei künstlerisch bemerkenswerte, barocke Grabsteine. Kulturdenkmal aus orts-, architektur- und kirchengeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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