Gronauer Straße 157, ehem. Mühle
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Zell
  • Gronauer Straße 157
Ehem. Mühle (Sägemühle)
Flur: 1
Flurstück: 230/1

Ältester in Zell nachweisbarer Mühlenstandort, durch einen Werkstein im gegenüberliegenden Wirtschaftsgebäude belegt. Hier im Eingangsbogen die Jahreszahl 1617, die Buchstaben GS (möglicherweise für einen Müller namens Scheffler) sowie ein Wappenschild. Im Sockel des Fachwerkwohngebäudes ein weiterer Inschriftstein, der den Namen "JOHAN PHILIP STUMP" nennt sowie die Jahreszahl 1727 zeigt. Zwischen den Zahlen ein stilisiertes Mühlrad. Offensichtlich wurde das Wohngebäude des Mühlenanwesens zu dieser Zeit neu errichtet. 1879 wurde es nach Südosten erweitert. Die Mühle wurde 1938 endgültig stillgelegt.

Das Gebäude erhebt sich zweigeschossig über hohem Massivsockel und zeigt ein dünnes, aber vergleichsweise reiches Schmuckfachwerk. D. h. Mann-Konfiguration, Rauten in den Brüstungsgefachen, gebogene Streben sowie gekreuzte Rauten im Giebel. Östlich des Gebäudes die Halle eines Sägewerkes, das im frühen 20. Jh. hier eingerichtet wurde.

Das heute durch einen störenden Neubau verstellte Fachwerkgebäude ist wegen seines Alters von besonderer bauhistorischer Bedeutung, darüber hinaus hat es wegen seiner anspruchsvollen Gestaltung auch baukünstlerischen Wert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, technischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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