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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Zell
  • Gronauer Straße 96
Ehem. Rat- und Schulhaus
Flur: 2
Flurstück: 1/1

Traufständig an der Ortsdurchgangsstraße positioniertes Gebäude. Das massive Erdgeschoss im östlichen Bereich durch den Einbau einer Bankfiliale stark erneuert, im westlichen Bereich ältere Substanz: hier ein hallenartiger Vorraum mit kräftiger, gefaster Holzstütze sowie ein kleinerer, von einem rundbogigen Portal erschlossener Raum mit Nischen und einer schießschartenartigen, heute verschlossenen Lichtöffnung, der vermutlich als Arrestzelle diente. Das nur geringfügig überstehende Fachwerkobergeschoss mit profilierten Schwellen, Mann-Figurationen sowie überkreuzten Rauten in einzelnen Fensterbrüstungen; darüber hinaus zwei fränkische Erker. Der südöstliche Bereich wohl im Zusammenhang mit einem Schulsaaleinbau des 19. Jhs. verändert. Auf dem aufgeschobenen Satteldach ein Dachreiter mit Spitzhelm und Glocke, die aus dem Jahr 1947 stammt. Das Gebäude ist in der Hauptsache aus dem 17. Jh. zu datieren, und zwar aus dem Jahr 1613, wie eine gemalte Jahreszahl auf einem Ständer ausweist und wie zudem eine dendrochronologische Untersuchung bestätigt hat.

Östlich des Rat- und Schulhauses ein Ehrenmal in Granit für die Gefallenen der beiden Weltkriege. Die beiden rechtwinklig erstellten Wände mit Namenstafeln und Eisernem Kreuz gehen auf eine Umgestaltung von 1956 zurück. Vorher stand hier ein vierseitiges Monument mit Reichsadler, das von einer halbhohen, nach vorne offenen Mauer umrahmt war.

Das in zentraler Position errichtete Gebäude, in dessen unmittelbarer Nachbarschaft einst eine Kapelle sowie die Zehntscheune stand, ist von besonderer orts- und baugeschichtlicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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