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Friedhof
Gronauer Straße 182
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Friedhofstor
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Zell
  • Gronauer Straße 182
Friedhof
Flur: 1
Flurstück: 178

Am östlichen Ende des Dorfes, unmittelbar nördlich der Straße gelegener Friedhof. Bis 1822 wurden die Toten von Zell auf dem alten Bensheimer Friedhof bestattet, bis 1876, auf Anordnung der Großherzoglichen Regierung, schließlich auf dem Friedhof von Gronau. Im Jahr 1876 konnte der eigene Gottesacker eingerichtet werden, der in den Jahren 1920 und 1970 nach Norden erweitert wurde.

Der Friedhof ist auf längsrechteckiger Grundfläche angelegt und entlang der Straße sowie nach Nordosten von einer Granitmauer umfriedet. Die Mauer ist von Sandsteinplatten abgedeckt, in der Ostmauer ist ein großes, dreiteiliges Gittertor zwischen hohen, vierseitigen Sandsteinpfosten mit Abschlussplatten eingelassen. Auf dem Friedhof befinden sich fast nur jüngere Grabmäler, als Kulturdenkmäler erhaltenswert sind vier Steine aus der Zeit um das Ende des Ersten Weltkrieges:

- Grabmal Georg Vetter und Familie: Dreiteiliger, auf Hochglanz geschliffener Granit, mit niedrigen, die hohe, rundbogige Mitteltafel stützenden Seitenteilen. Im Bogenfeld reiche vegetabile Rosenornamentik in querovalem Feld. Der Grabstein dürfte 1918 entstanden sein.

- Grabmal Peter Hannewald und Familie: Ebenfalls schwarzer, geschliffener Granit mit überhöhter Stele zwischen niedrigen Seitenteilen. Sparsame, vegetabile Ornamentbänder, in ovalem Feld ein schlichtes Kreuz als zentrales Schmuckmotiv. Der Verstorbene war Lehrer und ist im Ersten Weltkrieg gefallen. 1917 dürfte auch der Grabstein entstanden sein.

- Grabmal Peter Schmitt und Familie: Ein weiterer Granitgrabstein mit überhöhter Stele und niedrigen, möglicherweise später erneuerten Seitenwangen. Die Stele im oberen Bereich zweimal geknickt und spitz zulaufend. In oktogonalem Feld Blumenornamentik. Peter Schmitt stammte aus Erlenbach und war Lehrer in Zell. Sein Grabstein dürfte 1923 geschaffen worden sein.

- Grabmal Karl Schuchmann und Familie: Ebenfalls Grabstein für einen Zeller Schullehrer, der 1920 gestorben ist. Weitgehend unbearbeiteter, abgerundeter Granitfindling mit hochovalem Inschriftfeld, das nur durch ein schlichtes Kreuzmotiv geschmückt ist. Der Stein dürfte 1920 bearbeitet worden sein.

Der Zeller Friedhof ist in seinem alten, von der Mauer teilweise umfriedeten Teil als lokalhistorisch bedeutende Anlage zu betrachten. Die vier aufgeführten Grabmäler sind Einzeldenkmäler aus ortsgeschichtlichen, aber auch künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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