Ev. Kapelle, Innenraum
Jägersburger Straße 22, ev. Kapelle
Ev. Kapelle, Grundriss
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Langwaden
  • Jägersburger Straße 22
Ev. Kapelle
Flur: 1
Flurstück: 37

Giebelständiger, nicht geosteter Kapellenbau im Ortszentrum Schwanheims, laut der Jahreszahl über dem Eingang 1698 errichtet, wohl als Nachfolgebau einer älteren, 1621 erwähnten Feldkapelle. 1910 erhielt das Kirchengebäude an seiner nach Nordwesten zeigenden Giebelseite eine rechteckige Sakristei in der Art eines eingezogenen Chores, gleichzeitig wurde die Kapelle insgesamt erhöht und Dach mit Dachreiter wurden erneuert. Die Pläne erstellte Ernst Blaum aus Darmstadt. 1966 wurde die Sakristei zum Altarraum.

Die Kapelle ist ein schlichter, im Grundriß längsrechteckiger Bau aus verputztem Bruchsteinmauerwerk, der von einem steilen Satteldach überspannt wird. Auf dem First, zur Straße orientiert, ein polygonaler Dachreiter mit geschweifter Haube, bekrönendem schmiedeeisernem Schmuckkreuz und Wetterhahn. Die Längswände werden von hochrechteckigen Fenstern mit gekehlten Sandsteingewänden durchbrochen, als Eingang ein spitzbogiges Portal mit ebenfalls gekehltem Gewände, der erwähnten Jahreszahl sowie kleinem Wappenschild mit Steinmetz- oder Handwerkerzeichen. Über dem Portal querovale Lichtöffnung, im Spitzgiebel Uhr. Rückwärtig der jüngere Sakristeianbau mit Rundfenstern und Satteldach. Vor dem Portal erneuerte Sandsteinstufen.

Im Innern schlichter Saal mit Flachdecke, die Fenster hier mit korbbogigen Laibungen, die zum Altarraum umfunktionierte Sakristei durch einen runden Triumphbogen abgetrennt. Im Scheitel Kruzifix aus Holz, wahrscheinlich 19. Jh.

Die lokal- und kirchengeschichtlich sowie für das Ortsbild bedeutende Kapelle ist nach hinten von einer Mauer mit Sandsteinplattenabdeckung umfriedet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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