Nußallee 2, kath. Pfarrkirche St. Elisabeth
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Schönberg
  • Nussallee 2
Kath. Pfarrkirche St. Elisabeth
Flur: 2
Flurstück: 61/103

Getrennt durch den so genannten Rosengrund steht die kath. Kirche St. Elisabeth der ev. Marienkirche gegenüber. Sie wurde 1955/56 nach Plänen des Bensheimer Architekten Heinz Keßler errichtet. Notwendig war sie geworden durch die Folgen des Krieges, die zu einer Zuwanderung von zahlreichen Flüchtlingen und Ausgebombten vor allem kath. Konfession führte.

Die Kirche ist ein schlichter Putzbau mit Satteldach, gestalterische Elemente sind die von schmalen, stichbogigen Rahmungen zusammengefassten Fenster: giebelseitig drei hohe, an den Längsseiten vier bzw. sechs kleinere. Am Giebel noch die Figur einer hl. Elisabeth, auf dem Dach eine vierseitiger Dachreiter mit Glocke. Der überdachte Eingang südlich. Im Innern flache Tonnendecke, der Boden mit Solnhofener Platten belegt.

Nach Süden, durch einen kurzen Flügel mit kleinem Saal angebunden, das Pfarrhaus, ein eingeschossiger, ebenfalls verputzter Bau mit einem Satteldach, das von einer breiten Schleppgaupe belichtet wird. Fenster teilweise mit hölzernen Klappläden, zwei Öffnungen als Fenstererker ausgebildet. Giebelseitig über dem Eingang ein Balkon. Der hohe, etwas abgerückt stehende Campanile mit Satteldach wurde erst nachträglich ergänzt.

Das bescheidene Ensemble von Kirche und Pfarrhaus ist in seiner Gestaltung typisch für die von Mittelknappheit gezeichneten fünfziger Jahre, es ist trotzdem nicht ohne künstlerischen Reiz. Als Zeugnis dieser Epoche ist es deshalb von zeitgeschichtlicher, aber auch baukünstlerischer Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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