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Odenwaldkreis
Oberzent
Hetzbach
  • Ringmauer
Königsbrunnen
Flur: 12
Flurstück: 1/1

Östlich von Hetzbach, im Hetzbacher Wald gelegener Brunnen. Der sogenannte Königsbrunnen wurde als „Cuningesbrunnen" bereits 819 in der Grenzbeschreibung der Mark Michelstadt genannt. In seiner heutigen Erscheinung geht er auf eine Gestaltung aus dem Jahr 1904 zurück, für die der Hetzbacher Architekt Heinrich Kumpf und der Hetzbacher Steinmetz Wilhelm Helmstetter verantwortlich zeichnen sollen.

Vollständig in rotem Sandstein ausgearbeitet, führen neun breit gelagerte Stufen auf ein Podest, auf dem der eigentliche Brunnen steht, umgeben von einer halbrunden Sitzbank. Ein rundes Becken steht vor dem eigentlichen breiten Brunnenstock, der oben abgerundet ist. Das Wasser tritt aus einer Faunsmaske, darüber die Inschrift „KÖNIGS-BRON̅EN". Am rechten unteren Rand der Maske ein Steinmetzzeichen, das an ein abgerundetes A erinnert.

Die Brunnenanlage mit ihrer deutlich vom Jugendstil beeinflussten künstlerischen Gestaltung ist Kulturdenkmal gem. § 2.1 Hess. Denkmalschutzgesetz aus heimat- und ortsgeschichtlichen sowie künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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