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1838 wurde der gemeinschaftliche Friedhof von Wünschen-Moos und Zahmen am Hang zwischen den beiden Dörfern eingerichtet oder erneuert. Darauf weisen die Portalpfosten mit ihrer Datierung hin. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde für die Gefallenen aus Wünschen-Moos und Zahmen ein relativ aufwendiges Gefallenendenkmal aus gelbem Sandstein errichtet. Es besteht aus einer schmalen Wand, die durch drei etwas über sie hinausragende Pfeiler gegliedert wird. Wand und Pfeiler schließen mit über Konsolfriesen auskragenden Abdeckplatten; die seitlichen tragen Kugeln, die breitere mittlere eine hohe kannelierte, sich nach oben verjüngende Säule, die durch ein "Eisernes Kreuz" bekrönt wird. Zurückhaltende Schmuckdetails sind Blattkränze und Girlande. Die Inschriften auf drei schwarzen Tafeln nennen Anlass und Opfer. Portalpfosten und Denkmal sind aus geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |