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Der kleine Friedhof liegt östlich des Dorfs. Von geschichtlichem Interesse sind die schlichten Torpfosten, von denen der linke die Jahreszahl 1834 aufweist. In der Achse des Eingangs erhebt sich zwischen zwei alten Lebensbäumen das Gefallenendenkmal aus den 1920er Jahren. Es besteht aus einer mit seitlichen Ergänzungen versehenen Stele aus Diabas, die bogig abschließt und mit eingetieftem "Eisernen Kreuz" im Eichenkranz verziert ist.
Bemerkenswert ist ein alter Baumbestand auf der Wetterseite des Friedhofs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |