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Schlichtes Fachwerkwohnhaus am Beginn des Straßenzuges mit einer inschriftlichen Datierung aus dem Jahr 1750. An den Eckständern versteifen einfach verriegelte Mannfiguren mit zusätzlich eingestelltem Stiel das Fachwerkgefüge; an den Bundständern sorgen einfache Fußstreben für Standfestigkeit. Im Untergeschoß jüngeres, konstruktives Fachwerk. Das Gebäude setzt gegenüber der beschriebenen Hofanlage - Mittelstraße 1 - einen wichtigen städtebaulichen Akzent.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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