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Gegenüber der Kirche erhebt sich ein ortbildprägendes Einhaus aus dem Jahr 1758 in einem schlichten Gerüstraster aus einfach verriegelten 3/4-Streben an den Eckständern der Giebelseite. An der hofseitigen Fassade einfach verriegelte Mannfiguren mit zusätzlich eingestellten Stielen an den Eckständern. Dort eingelegte Rundstäbe. Rechts ist ein kleiner Wirtschaftsbereich mit einer hohen Toreinfahrt angesiedelt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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