Hersfelder Straße 10
Hersfelder Straße 10/12
Hersfelder Straße 10/12
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Vogelsbergkreis
Alsfeld
  • Hersfelder Straße 10
  • Hersfelder Straße 12
Fachwerkgebäude
Flur: 1
Flurstück: 713/1, 716/1

Neben dem Haus Neustadt 3/4 in Marburg, das 1875/76 von Carl Schäfer vor dem Abriß aufgenommen und von ihm um 1320 datiert worden war, spielt das Haus Hersfelder Straße 10/12 in der Hessischen Hausforschung eine schon früh erkannte, bedeutende Rolle. Erstmals erwähnt wurde das Haus in einem kurzen Aufsatz aus dem Jahr 1912 von Heinrich Walbe. 1927 wurde das Haus von dem ersten Inventarisator der historischen Bausubstanz Alsfelds, Werner Meyer-Barkhausen, in das 14. Jh. datiert. Nachdem sich Walbe zu Anfang der 40er Jahre in zwei Aufsätzen zu dem Gebäude nochmals geäußert hatte, wurde es in seinem Hauptwerk über das Hessisch-Fränkische Fachwerk ausführlich gewürdigt. Walbes Anliegen war es, eine bauliche Abhängigkeit des Alsfelder Hauses mit dem Schäferschen Haus hinsichtlich des Wandaufbaues und der Konstruktion abzuleiten. Walbe übersah dabei, daß das Alsfelder Haus über eine zweifache Hängekonstruktion verfügte, die der Ständerwand an der Fassade vorgehängt und im 17. Jh. beseitigt worden war. Korrekt war seine Datierung in das 14. Jh. und die damit verbundene Einordnung als außerordentlich wichtiges, erhaltenswertes Bauwerk. Im Jahr 1959 wurde die Fassade von der Verkleidung des 19. Jh. befreit und bot damit die Möglichkeit eines genauen Aufmaßes. Aufgrund dieses neuen Planmaterials konnte Ernst-Otto Hoffmann nachweisen, daß das Haus mit der erwähnten Hängekonstruktion ausgestattet war. Durch diese Erkenntnis konnte die Datierung in die zweite Hälfte des 14. Jh. präzisiert werden. Winter konnte schließlich die Nutzung des Hauses richtigstellen. Bis zu diesem Zeitpunkt war man von der Nutzung eines Doppelhauses ausgegangen, nun konnte eine zweigeschossige Halle als untere Nutzungszone nachgewiesen werden. Daraus schloß man, daß als Auftraggeber eines derart großformatigen und zugleich repräsentativen Hauses nur ein wohlhabender Patrizier in Frage kommen konnte. Nach einer nochmaligen Zusammenfassung und Interpretation der bisherigen Erkenntnisse durch Reinhard Reuter führte das Marburger Institut für Bauforschung eine Untersuchung durch, die sich über das bisher Publizierte durch ein Innenaufmaß und eine Farbuntersuchung abhob. Der abschließende Bericht wurde mit Quellen- und Literaturangaben 1985 in der Reihe Marburger Schriften zur Bauforschung veröffentlicht.

Zur Lage: Das Haus befindet sich am Beginn des Straßenzuges an der ehemaligen Fernhandelsstraße "Durch die kurzen Hessen", die durch die Alsfelder Altstadt vom Mainzer Tor über den Marktplatz und die Hersfelder Straße zum Hersfelder Tor stadtauswärts führte. Der Südgiebel des Hauses orientiert sich zur Straße, die nördliche Giebelwand reicht fast bis an die Stadtmauer.

Zum ursprünglichen Zustand: Das Haus ist ein Ständerbau in drei Geschossen mit einer Halle im Erdgeschoß, die im hinteren Gebäudebereich - von Gebinde fünf an - von einer Zwischendecke geteilt wird. Die Obergeschosse beherbergen einen repräsentativ ausgestatteten Wohnbereich aus drei Zimmern je Stockwerk. Die sieben Quergebinde des Hauses werden durch drei Längsgerüste, das sind die Traufseiten und eine Mittelwand, zusammengebunden. Die Halle wird durch seitliche Ständerreihen in einen dreischiffigen Raum geteilt. Im Laufe seiner Geschichte wurde das Haus mehrmals umgebaut. Der wichtigste Umbau datiert aus dem Jahr 1651. Im Zuge der Hausteilung wurde ein weiteres Treppenhaus, ein zweiter Kellerzugang und weitere Ofenstellen notwendig. Die Fassade des Erdgeschosses und des ersten Obergeschosses wurde, wie in der rechten Hausseite sichtbar, zur Straße hin vorgezogen, womit der Geschoßvorsprung des zweiten Obergeschosses verschwand. Die ursprüngliche Konstruktion des Hauses ist heute an der linken Hausseite der Fassade ersichtlich. Typisch sind die weiten Geschoßvorsprünge, die von kräftigen Knaggen getragen werden. Einige Streben zeigen die typische Holzverbindung der Verblattung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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