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Am Ende des Straßenzuges befindliches Einhaus beträchtlicher Ausdehnung in zwei Geschossen über ausgeprägtem Sockel aus dem Jahr 1811. Das konstruktive Gerüstgefüge des Gebäudes besteht aus zweifach verriegelten 3/4-Streben in beiden Geschossen. Ein Geschoßüberstand ist nicht ausgebildet. Das Gebäude, das eine Torfunktion ausübt, ist aus städtebaulichen Aspekten Kulturdenkmal.
Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
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