Obergasse 14
Obergasse 14, Portal
Obergasse 14
Obergasse 14, Strebe mit Inschrift
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Rheingau-Taunus-Kreis
Idstein
  • Obergasse 14
Flur: 10
Flurstück: 299

Eines der stattlichsten Bürgerhäuser, erbaut 1596 in prominenter Situation: Kopfbau im spitzen Winkel von Kaffee- und Obergasse mit Sichtbezug zum König-Adolf-Platz. Über gemauertem Erdgeschoss mit geländebedingt hohem Sockel erhebt sich das reichverzierte Fachwerk-Obergeschoss mit drei Giebeln, deren prächtigster sich nach Norden zur Unionskirche und zur Stadtmitte orientiert. 1905 wurde die Verschieferung am nördlichen Giebel entfernt, in den 30er Jahren Teile des Fachwerks überputzt und idealisiert neu aufgemalt. Das kürzlich freigelegte, im 18. Jh. veränderte Fachwerk steht in der Tradition der zuvor entstandenen herrschaftlichen Bauten der Vorburg. Merkmale sind auch hier Schweifgiebel mit Flachschnitzerei, vielfältige Brüstungsornamentik und (teils neu) geschnitzte Eckständer mit Säulen-, Ranken- und Maskenmotiven. Obergeschoss an der Nordostecke auf kurzer geschnitzter Strebe mit Löwenkopf und Inschrift "ISP 1596" auskragend. Erdgeschoss verputzt mit Fugenschnitt, hier Sandstein-Fenstergewände in Renaissanceformen sowie ein rundbogiger Kellereingang. Hauptkeller mit Tonnengewölbe parallel zur Obergasse, daneben ein weiterer kleinerer Keller. Profiliertes Türgewände mit Datum 1596, Tür 18. Jh., darüber Inschrift: "Inspectoratswohnung, gestiftet von Herrn Friedrich Wilhelm Freyherrn von Rodenhausen den 24. Februarii 1784". Bis zu Beginn dieses Jahrhunderts Wohnsitz des Dekans der Evangelischen Kirche, gleichzeitig Schulinspektor. Danach Haus Winkler.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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