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Wetteraukreis
Büdingen
  • Bahnhofstraße 25
Flur: 1
Flurstück: 577/6

In stark ansteigendem Gelände zurückgesetzt von der Bahnhofstraße bis zu dreigeschossig aufsteigende, 1888 errichtete Villa; Putzbau mit Sichtziegel- und Sandsteingliederung über Granitsockel in Polygonalmauerwerk, Fachwerkobergeschosse, wiederum regionale Fachwerkformen und Elemente des Schweizerhausstils zusammenfassend, z. T. verschindelt. Pittoreske, vielgestaltige, aber stets auf ein ausgeglichenes Gesamtbild bedachte Baumassengruppierung. Zur Bahnhofstraße gestaffelte Giebel und dreiseitiger Sichtziegelerker, an der Westseite bilden der Treppenhausturm mit großem, sechsteiligem Kreuzstockfenster (Einzelbildungen in Art z. B. des Büdinger Oberhofes, um 1570) und der Portalvorbau mit geschweiftem Dach (Eingang malerisch über einer Treppe auf Podest über dem Kellerabgang, oben Kielbogenfenster mit Balustersäule) die Schwerpunkte. Originale Ausstattung wie Stuckdecken, Holzvertäfelung, hölzernes Treppenhaus und Terrazzoboden erhalten. Die Schmuckverglasung in beeinträchtigenden neuen Rahmen, an der Eingangstür in der Lünette im originalen Zusammenhang. Zur Ostseite ein wertvoller polygonaler hölzerner Pavillon- bzw. Wintergartenanbau, zwischen großen Rundbogenfenstern Ständer mit Ährenreliefs, die Brüstungen mit floral ausgezierten Brettschalungsmotiven.

Den tiefergelegenen Bereich der Parzelle mit Kutscher- bzw. Remisenbau erreicht man über eine Treppe wiederum durch eine Granitmauer mit Polygonalmauerwerk. Das Wirtschaftsgebäude wiederholt Verhältnisse der Villa im Kleinen mit Verschiebung des Charakters zum Nutzbau. Rechtwinklig historischer Garagenbau.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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