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Vierflügelige Hofanlage, Eingangsportal mit manieristischer Ornamentik, Bossenquadern und grotesker Maske um 1600. Entsprechendes Portal auf dem gegenüberliegenden Flügel und im Treppensockel. Der Abschluß des Hofes durch niedriges, querliegendes Wirtschaftsgebäude mit Fenstergewänden um 1600, der Fachwerkaufbau neu.
Das Herrenhaus selbst zweigeschossig; verputztes Fachwerk mit Krüppelwalmdach, symmetrische Anordnung zweier Eingänge. Entstanden 1670-71 für Graf Johann Ernst. Breite, zweiläufige Freitreppe in der Höhe des Sockels, in der Mittelachse manieristisches Portal, das in den Keller führt. In der Achse des Schlößchens künstlich angelegter regeläßiger See, davor mehrere Terrassen. Im Innern hinter den beiden symmeangelegten Eingängen - die Türen mit Originalbeschlägen um 1800 - befinden sich zwei ebenfalls symmetrische, einläufige Treppen mit Balustrade. Um 1700.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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