Ev. Kirche, Grabkreuze des 19. Jahrhunderts
Ev. Kirche, Grabstein von 1731
Marburger Straße 8, ev. Kirche
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Gießen, Stadt und Landkreis
Biebertal
Krumbach
  • Im Dorf
Kirche
Flur: 4
Flurstück: 240/5, 241/1

Leicht erhöht und betont isoliert gegenüber der übrigen Bebauung setzt die evangelische Kirche, die ursprünglich St. Magdalena geweiht war, einen markanten Akzent im Ortsbild.

Schlichter, im Kern romanischer, in gotischer und barocker Zeit veränderter, aus Naturstein errichteter Rechteckbau mit klar abgesetztem quadratischem Chor und dominantem Chorturm. Zwei vermauerte Rundbogenfenster und Reste von Ährenwerk belegen den romanischen Ursprung der Anlage. Der Chorturm stammt in seinen oberen Teilen aus dem Barock. Er ist in vier horizontale Abschnitte untergliedert. Über dem massiven Untergeschoss erhebt sich ein quadratisches, gänzlich verschiefertes Fachwerkobergeschoss, darüber der zweistufige, oktogonale Helm mit Welschen Hauben und rundbogigen Schalllöchern.

Wichtige Details sind das auf 1744 datierte Südportal, die Anfang des 17. Jahrhunderts entstandene spitzbogige Holztonne mit Gurt- und Kreuzrippen im Inneren des Kirchenschiffes, die nachträglich durch einen Unterzug mit Mittelsäule abgestützt wurde, die Emporen mit Spuren von Brüstungsmalerei und die Kanzel, beide um 1700, sowie ein spätgotischer Taufstein.

Zusammen mit den zwei eisernen Grabkreuzen aus dem 19. Jahrhundert an der Westseite der Kirche, dem 1731 datierten Grabstein aus rotem Sandstein an der Südseite des Turmes sowie dem sie umgebenden Friedhof ist die Kirche Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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