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Das gründerzeitliche Klinkergebäude liegt gegenüber der 1895 gegründeten Zigarrenfabrik Rinn & Cloos. Es besteht aus einem zweigeschossigen, mit einem verschieferten Mansarddach ausgestatteten Baukubus. Dieser ist rechts durch einen Seitentrakt mit vorgelagertem Eingangsbereich erweitert und an der Rückseite mit einem dreiseitig abschließenden Wintergarten versehen. Hauptgestaltungselemente sind die axial aufeinander bezogenen, durch abgesetzte Klinker hervorgehobenen Laibungen der Segmentbogenfenster und ein umlaufender Gesimsfries. Die eher schlichte Fabrikantenvilla ist einschließlich der gut erhaltenen, schmiedeeisernen Einfriedung, die durch reliefierte Pfosten gegliedert ist, aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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