Alten Busecker Straße
Alten Busecker Straße
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
Wieseck
  • Alten-Busecker Straße 5
''Die Port''
Flur: 1
Flurstück: 150/1

Markanter Torturm der einstigen Ortsbefestigung, im Volksmund "die Port", also Pforte genannt. Der mächtige, aus Bruchsteinen gemauerte, auf annähernd quadratischem Grundriss errichtete Wehrturm, der den nördlichen Zugang zum alten Dorf sicherte, stammt aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. 1458 erstmals erwähnt, zeigt er noch mittelalterliche Proportionen. Hauptmerkmale sind die spitzbogigen Toröffnungen, das leicht vorkragende Obergeschoss (quadratische Fensteröffnungen) und das verschieferte, mit einer Wetterfahne ausgestattete Pyramidaldach. Die tonnengewölbte Durchfahrt (viereckiges Aufzugsloch, Spindeltreppe) verläuft exakt in nord-südlicher Richtung. Erwähnenswerte Details sind die sowohl auf der Außen- wie auf der Innenseite in das Mauerwerk eingelassenen, genau über dem Scheitel der Toröffnungen platzierten, schlüssellochförmigen Schießscharten und die seitlich der Tore angebrachten, zinnenbekrönten Nischen, die für Heiligenfiguren bestimmt waren. Als letztes noch erhaltenes Tor von wahrscheinlich ursprünglich vieren dokumentiert die Port das Vorhandensein einer Dorfbefestigung, die aus einem System von Zäunen, Hecken und einem um das ganze Dorf geführten Graben bestand. Wegen seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung und als Wahrzeichen Wiesecks ist der Turm Kulturdenkmal. Seine heutige, stark exponierte Lage an einer stark befahrenen Durchgangsstraße "verdankt" er einem vehementen, in den 1970er Jahren erfolgten Eingriff, bei dem die gesamte westlich angrenzende Bebauung beseitigt wurde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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