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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das traufständige, vor 1710 errichtete Wohnhaus stammt aus der Zeit der ersten hugenottischen Ortserweiterung. Mitte des 19. Jahrhunderts wurde es zu einer winkelförmigen Hofanlage ausgebaut, Ende des Jahrhunderts der Komplex durch eine Scheune auf der gegenüberliegenden Straßenseite ergänzt. Die ursprüngliche Fassade des traufständigen Gebäudes ist deutlich erkennbar: niedriger Sandsteinsockel, Brüstungsriegel im Erdgeschoss, im Obergeschoss einfach verriegelte Streben an Eckständern, Brüstungsriegel.
Die Hofanlage hat ortsgeschichtliche, städtebauliche und wissenschaftliche Bedeutung als weitgehend im Originalzustand erhaltenes "Portionshaus" der ursprünglichen Hugenottensiedlung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |