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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das zweigeschossige Fachwerkgebäude stammt aus dem frühen 18. Jahrhundert. Der Rähmbau ist verfestigt mit Dreiviertelstreben an den Eckständern, profilierter Geschossüberstand.
Das Gebäude ist zeitgleich mit der benachbarten Nr. 11 entstanden und als Teil der Zeilenbebauung aus dem 18. Jahrhundert am Ostufer der Losse ortsgeschichtlich sowie städtebaulich bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |