Benutzerhinweise zur Datenbank DenkXweb
Das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen ist ein nachrichtliches Verzeichnis
aller bekannten Denkmäler. Es bildet die Grundlage für die Darstellung der
Baudenkmäler in der hier öffentlich zugänglichen Denkmaldatenbank DenkXweb
sowie der Darstellung der Bodendenkmäler im Geoportal des Landes Hessen.
Begründungstexte, Fotos und Karten basieren weitgehend auf den fortlaufend
seit 1982 veröffentlichten Bänden der Reihe Denkmaltopographie
Bundesrepublik Deutschland – Kulturdenkmäler in Hessen.
In Gebieten, in denen die Inventarisation von Baudenkmälern noch in
Bearbeitung ist, wird in der Denkmaldatenbank DenkXweb nur die Kartierung des
derzeit bekannten Denkmalbestandes dargestellt. Nicht abrufbare Gebiete wurden
bislang noch nicht digital erfasst.
Benutzerhinweise
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Das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen hat gemäß § 11 Abs. 1 HDSchG
nachrichtliche Bedeutung. Das bedeutet, die Denkmaleigenschaft hängt nicht
von der Eintragung in das Denkmalverzeichnis ab. Auch Objekte, die nicht
verzeichnet sind, können
Denkmäler sein.
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DenkXweb dient lediglich der Erstinformation. Eine rechtsverbindliche
Auskunft darüber, ob ein Gebäude in das Denkmalverzeichnis eingetragen ist,
erhalten Sie nur direkt beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen
(denkmalverzeichnis.wi@lfd-hessen.de bzw.
denkmalverzeichnis.mr@lfd-hessen.de).
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Das Denkmalverzeichnis ist grundsätzlich offen. Durch Korrekturen,
Löschungen oder Ergänzungen kommt es immer wieder zu Änderungen. Das
DenkXweb wird in der Regel halbjährlich aktualisiert. Änderungen im
Denkmalverzeichnis sind daher online nicht sofort sichtbar.
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Die Aktualität der Daten im Denkmalverzeichnis ist uns ein großes Anliegen.
Dennoch können in der Datenbank DenkXweb fehlerhafte oder veraltete Angaben
vorkommen. Hinweise dazu nehmen wir gerne entgegen
(denkmalverzeichnis.wi@lfd- hessen.de bzw.
denkmalverzeichnis.mr@lfd-hessen.de).
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Die online-Datenbank DenkXweb enthält ausschließlich Daten zu Bau- und
Kunstdenkmälern. Bodendenkmäler sind nicht enthalten. Bezüglich einer
Aussage zur möglichen Eigenschaft als Bodendenkmal wenden Sie sich bitte an
die Abteilung hessenARCHÄOLOGIE im Landesamt für Denkmalpflege Hessen
(poststelle.archaeologie.wi@lfd-hessen.de).