Benutzerhinweise zur Datenbank DenkXweb

Das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen ist ein nachrichtliches Verzeichnis aller bekannten Denkmäler. Es bildet die Grundlage für die Darstellung der Baudenkmäler in der hier öffentlich zugänglichen Denkmaldatenbank DenkXweb sowie der Darstellung der Bodendenkmäler im Geoportal des Landes Hessen.

Begründungstexte, Fotos und Karten basieren weitgehend auf den fortlaufend seit 1982 veröffentlichten Bänden der Reihe Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland – Kulturdenkmäler in Hessen. In Gebieten, in denen die Inventarisation von Baudenkmälern noch in Bearbeitung ist, wird in der Denkmaldatenbank DenkXweb nur die Kartierung des derzeit bekannten Denkmalbestandes dargestellt. Nicht abrufbare Gebiete wurden bislang noch nicht digital erfasst.


Benutzerhinweise

  • Das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen hat gemäß § 11 Abs. 1 HDSchG nachrichtliche Bedeutung. Das bedeutet, die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Eintragung in das Denkmalverzeichnis ab. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmäler sein.
  • DenkXweb dient lediglich der Erstinformation. Eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein Gebäude in das Denkmalverzeichnis eingetragen ist, erhalten Sie nur direkt beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (denkmalverzeichnis.wi@lfd-hessen.de bzw. denkmalverzeichnis.mr@lfd-hessen.de).
  • Das Denkmalverzeichnis ist grundsätzlich offen. Durch Korrekturen, Löschungen oder Ergänzungen kommt es immer wieder zu Änderungen. Das DenkXweb wird in der Regel halbjährlich aktualisiert. Änderungen im Denkmalverzeichnis sind daher online nicht sofort sichtbar.
  • Die Aktualität der Daten im Denkmalverzeichnis ist uns ein großes Anliegen. Dennoch können in der Datenbank DenkXweb fehlerhafte oder veraltete Angaben vorkommen. Hinweise dazu nehmen wir gerne entgegen (denkmalverzeichnis.wi@lfd- hessen.de bzw. denkmalverzeichnis.mr@lfd-hessen.de).
  • Die online-Datenbank DenkXweb enthält ausschließlich Daten zu Bau- und Kunstdenkmälern. Bodendenkmäler sind nicht enthalten. Bezüglich einer Aussage zur möglichen Eigenschaft als Bodendenkmal wenden Sie sich bitte an die Abteilung hessenARCHÄOLOGIE im Landesamt für Denkmalpflege Hessen (poststelle.archaeologie.wi@lfd-hessen.de).