Langstraße 18, kath. Kirche
Langstraße 18, Kreuz und Grenzstein
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Hochtaunuskreis
Glashütten
Schloßborn
  • Langstraße 18
Kath. Kirche mit Wegekreuz und Grenzstein
Flur: 5
Flurstück: 149

Die Kirche in Schloßborn blickt als Mutterkirche eines umfänglichen Kirchspiels auf eine lange Tradition zurück. Unter der Regentschaft Stolberg-Königstein 1540 Einführung des evange­lischen Glaubensbekenntnisses; unter dem Mainzer Kurstaat 1604 Rückführung zum Alten Glauben. Schriftliche Quellen belegen Vorgängerbauten von 980 (in Holz errichtet) und aus der Zeit um 1043 (in Stein gefügt). 1713/14 wurde unter der Regierung des Kurfürsten Lothar Franz von Schönborn (Wappenstein über dem ­alten Kirchenportal) das alte Gemäuer durch ein den Heiligen Philipp und ­Jakob geweihtes Gotteshaus ersetzt (der Grundstein mit darüber angebrachtem, sandsteinernen Kreuzkorpus außen gut sichtbar). Dieser Bau bestand aus einem längsseitig von je drei hohen Rundbogenfenstern belichteten und nach Westen mit einer zum Kirchhof führenden Flügeltür versehenem Saal mit dreiseitig geschlossenem Chor, der den Hochaltar von 1714 mit Altarblatt „Mariä Himmelfahrt“ (nach Tintoretto) aufnahm. Das steile, von Gaupen besetzte Satteldach war gleichzeitig Fruchtspeicher. Die Kirche wurde 1715 mit dem Anbau des Turmes vollendet – der Oberbau mit gedrungener Haubenlaterne stellt eine Ergänzung des frühen 19. Jahrhunderts dar. Im Untergeschoss des Turms und gleichzeitig altem Eingangsbereich befindet sich heute eine Erinnerungsstätte für die Gefallenen beider Weltkriege. Im Gegenüber des Chorraums ehemals vorhanden gewesen die Orgelempore (die hölzernen Säulen im Neubau versetzt wieder verwendet), beidseitige Männertribünen und rechts am Chorbogen eine erhöhte Kanzel mit Schalldeckel.

Als nach dem Zweiten Weltkrieg die Kirchgemeinde sprunghaft angewachsen war, fasste man den Entschluss, die barocke Kirche entsprechend zu vergrößern. 1955, 1956-58 erfolgte der Umbau nach den Plänen des Architekten Ernst Müller, Kriftel. Die alte, von Norden nach Süden ausgerichtete Kirche, nunmehr Vorraum, wurde mit Abbruch der einen Längsseite nach Osten hin geöffnet und durch ein dort ansetzendes und weit über das Areal des ehemaligen Kirchhofes hinausgreifendes, von gekrümmter Rückwand beschlossenes Langhaus ergänzt. Das Dach von zehn Pfeilern gestützt, deren Intervalle hochliegend durchfenstert und mit den Kreuzwegstationen aus der alten Kirche geschmückt sind. Künstlerische Ausgestaltung des Innenraumes durch Josef Jost, Kriftel: im Chor Wandbild „Die Sendung“ und Ausstattung (1980 umgestaltet), sowie Entwurf der Fensterverglasung.

Zur Ausstattung gehören des Weiteren: stehende Muttergottes, um 1500, Holz, farbig gefasst, das Jesuskind eine Ergänzung der 1950er Jahre; Kruzifix über der Sakristeitür, 1. Hälfte 18. Jahrhundert; zwei lebensgroße Figuren, die Mutter Gottes mit Kind und den Heiligen Florian (?) darstellend, Holz, farbig gefasst, beide um 1728/30, Werke des Cornelius Andreas Donett, vermutlich ehemaliger Bestand des 1803 säkularisierten Kapuzinerklosters in Königstein; Taufbecken (Deckel modern) aus der Sankt Leonhardskirche in Frankfurt am Main; in den Eingangsbereich verlegt das Taufbecken und zwei Wandbecken aus der barocken Kirche; Voigt-Orgel, 1868; 1990 werkgetreue Wiederherstellung durch Firma Fischer & Krämer, Endingen.

Grenzstein

Vor dem Eingang der Kirche deponiert ist ein Grenzstein, der auf der einen Seite das Mainzer Rad und auf der anderen den Nassauischen Löwen zeigt. Dieser Grenzstein wird hier stellvertretend für andere noch in situ vorhandene Grenzzeichen genannt, mit denen der 1581 nach Aussterben des Hauses Stolberg durch den Kurstaat Mainz annektierte Besitz (Schloßborn mit dem „Hinterstaufen“ um das spätere Glashütten) ausgesteint worden war. Früheste Steine stammen aus der Zeit um 1595.

Kreuz

Seitlich der Kirchturmes ein Wegekreuz aus Buntsandstein. Mittig auf der Kämpferplatte des Sockels aufgerichtet das von einer Kartusche mit Monogramm „INRI“ gezierte Kreuz und der Corpus Christi.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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