Burg Hattstein, Reste der Burgmauer
Burg Hattstein, Mauerrest
Burg Hattstein, Zeichnung nach Luthmer, 1905
Burg Hattstein, Lageplan nach Luthmer, 1905
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Hochtaunuskreis
Schmitten
Oberreifenberg
  • Burgruine Hattstein
Burgruine Hattstein
Flur: 1
Flurstück: 1

Burg und Geschlecht Hattstein werden 1156 mit dem sich nach dem Felsvorsprung am Nordhang des Sängelberges benennenden „Guntramus de Hazzechenstein“ urkundlich erstmals erwähnt. Möglichweise war eine kleine Feste bereits im 10. Jahrhundert seitens des Erzbistums Mainz zwecks Verteidigung seiner kirchlichen Präsenz jenseits des Taunuskamms (Schloßborner Pfarrsprengel) und Aufbau bzw. Festigung wirtschaftlicher Interessen (Erzabbau und -verarbeitung) angelegt worden. Hattstein war Zentrale einer Territorialherrschaft, zu der Arnoldshain, die Waldschmiede (Schmitten) und die im Talgrund liegende Hattsteiner Burgsiedlung (1295-15. Jahrhundert erwähnt), mit der 1486 erstgenannten Mühle an der Weil, der Schmiede und der Sankt Antonius-Kapelle gehörten.

In der Geschichte verhaftet geblieben ist die Burg der Hattsteiner Ganerbenschaft vor allem in ihrer Eigenschaft als Raubnest, das zur Wahrung des Landfriedens ab der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts erstmals durch Trier eingeschlossen und genommen, nachfolgend dann mehrfach durch alliierte Truppen belagert wurde und von diesen 1432 („Hattsteiner Fehde“) schließlich erobert werden konnte. Im weiteren Verlauf des 15. Jahrhunderts teilten sich zunächst die Siegerparteien (Mainz, Isenburg-Büdingen und weitere Beteiligte) unter dem Vorsitz Frankfurts das Eigentum am „Bergschloss“ und ab 1448, nachdem die meisten Miteigentümer aus Kostengründen abgefallen waren, Mainz und Frankfurt, das mittlerweile auch Zweige der Familie Hattstein ausbezahlt hatte, den Besitz. Nachdem die Burg 1467 von den Herren von Reifenberg im Handstreich genommen und verbrannt worden war, gab der Reichsstädtische Rat 1468 seinen Anteil unter der Bedingung des Wiederaufbaus und unter Vorbehalt des Öffnungsrechts an eine neue Ganerbenschaft (Nassau-Saarbrücken, Eppstein, verschiedene Zweige Hattstein) ab. Henne von Hattstein baute sich in der Ruine unverzüglich ein Blockhaus und leitete damit die erneute Präsenz der Namensträger auf der Stammburg ein. Im Zuge der Burgaufbaus, deren frühere Fachwerkbauten nun in Stein neu entstanden, schieden die mitbeteiligten Ganerben 1496 der hohen Baukosten wegen aus, womit die hattsteinischen Zweige wieder Eigentümer wurden. 1614 gehörte sie je zur Hälfte Hattstein und Reifenberg. 1656 wurde das Haus Reifenberg, namentlich Domherr Philipp Ludwig alleiniger Besitzer. Ab Mitte der 1660er Jahre wurde die Burg dem Verfall preisgegeben.

Die Kenntnisse zum Baubild und -bestand von Burg Hattstein beruhen vorwiegend auf Informationen ab 1433 (Baurechnungen) und vereinzelten Quellen nach 1467. Frühere Entwicklungsstadien konnten bislang trotz vor Ort vorgenommener Untersuchungen nicht nachgewiesen werden. Offenbar war die Kernburg, in der ein Haus mit Erker, Scheune, Ställe, Backhaus und Wachstube standen, zur Zeit der Einnahme durch die alliierten Truppen 1432 durch zwei Toranlagen geschützt. Die untere wird aufgrund ihrer Ausrichtung nach Reifenberg als die ursprüngliche eingeschätzt, als wesentlich jünger hingegen die obere, über dem Halsgraben des 13./14. Jahrhunderts stehende, die über eine Zugbrücke zugänglich war und auf den Reifenberg mit Arnoldshain verbindenden Weg blickt. Letztere stand zusätzlich im Schutz einer Vorburg (Hartenfels-Haus), deren Standort jedoch nicht geklärt ist. In Frage kommt ein oberhalb der Ruine festgestelltes anthropogenes Felsplateau, ein Platz, der aber möglichweise auch schon den frühmittelalterlichen Burgansatz getragen haben könnte. Zu den Hauptmerkmalen der im späten 15. Jahrhundert neu aufgeführten Burg zählen folgende Punkte: sie ist nun ohne Vorburg, hat nach wie vor einen Halsgraben (im Jahr 1500 als Steinbruch erwähnt, aus diesem Grund deformiert) und besitzt einen von zwei Türmen flankierten, zweigeschossigen Hauptbau (abstrahiert festgehalten im Schmittener Gemeindesiegel von 1816) und ist in dessen Fortsetzung über dem Talgrund von einem Ringgraben mit Wall und aufsitzender Mauer umgeben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

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