Camberger Straße 6, kath. Kirche
Camberger Straße 6, Innenraum
Camberger Straße 6, Innenraum, Blick zum Altar
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Hochtaunuskreis
Schmitten
Seelenberg
  • Camberger Straße 6
Kath. Kirche Sankt Casimir
Flur: 8
Flurstück: 129/2

Im ersten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts am Standort zweier Vorgängbauten, die durch ergrabene Grundmauern bezeugt sind (erstes Fundament eventuell bardozeitlich, zweites Fundament vermutlich der 1272 urkundlich erwähnten Othmar-Kapelle angehörend), nach Entwurf von Benedikt Burtscher erstellter „Waltbotter kirchenbaw“. Am 4. Oktober 1711 Konsekration zu Ehren des Heiligen Casimir, Glockenweihe und Einsegnung des Totenhofes. Dieser abgelöst durch den Friedhof Müllerweg o. Nr., an der Umfassungsmauer neben der dortigen Trauerhalle das mit dem Eisernen Kreuz geschmückte Ehrenmal zum Gedenken an die auf zwei Inschriftenplatten genannten Gefallenen und Vermissten der beiden Weltkriege.

Zweck des auf Lothar Casimir, Freiherr von Waldbott-Bassenheim zurückgehenden Neubaus war die Wiederbelebung der Wallfahrt nach dem Selderberg, der damals in Konkurrenz zu Walldürn im Odenwald zum eigentlichen Schauplatz des Wunders des Heiligen Blutes erklärt wurde. Den Gläubigen bildhaft vor Augen gesetzt wurden die Umwandlung des Messweins in den Leib Christi mit elf dornenbekrönten Häuptern auf dem Hochaltar von 1711 und mit dem noch erhaltenen sogenannten Waldürner Kreuz aus Eisen. Anstelle des von Maler Bader in opulenter Form entworfenen Altars aufgestellt worden war ein aus Ilbenstadt stammendes, vermutlich von dem dortigen Prior Norbert Kratz farbig gefasstes Gehäuse des Tischlers Johann Temple, Mainz, mit dem von dem Trierer Franz Connet (wohl für die Kirche in Bassenheim gemalten und im November 1709 nach Seelenberg gelieferten Hauptbild).

Saalbau mit flach vortretenden Kreuz-armen, dreiseitig geschlossenem Chor und abgewalmter Schieferbedachung. Im Westen aufsitzend ein sechseitiger, verschieferter Haubendachreiter mit rundbogigen Schallöffnungen, der auf seiner Spitze erst einen Knauf und eine aus Hahn und filigranem Kreuz bestehende Windrose trägt. Farbliche Akzente im steinsichtig belassenen Bruchsteinmauerwerk setzen die mit Buntsandstein eingefassten Öffnungen: längsseitig hochsitzende Rundbögen mit spitzbogiger Binnengliederung (wie in der Hugenotten-Kirche, Usingen); am Chor zwei ins Rechteck eingeschriebene, liegende Ovale; Westportal mit flankierenden, kannelierten Lisenen, dreifach gebrochenem Gebälk und diesem mittig aufsitzendem Bassenheimer Wappen. Am nördlichen Kreuzarm eine auf dem ehemaligen Friedhof führende Seitentür und darüber die unter dem Schutz eines Baldachins liegende und von einer schmiedeeisernen Brüstung geschirmte Außenkanzel, welche mit der plastisch geschmückten Fenstertür (Vorhangmotiv, Löwenkopf im Bogenscheitel) einen bühnenhaften Hintergrund besitzt. Möglicherweise handelt es sich bei dieser Bauzier um zweitverwendete Elemente (für Spolien siehe auch Portaleinfassung und Rahmen der Ochsenaugen mit zwickelfüllenden Rosetten bzw. Raubkatzen). Der mit einer Holztonne eingewöbte Innenraum hell verputzt und durch das Traufgebälk horizontal akzentuiert. Im Gegenüber des leicht erhöhten Altarraums die auf vier dorischen, marmorierten Holzsäulen ruhende, an der Brüstung Bildnisse von Maria, Jesus, Joseph und der Apostel aufweisende Orgelbühne (die anschließende Seitenempore 1956 abgebrochen).

Zur Ausstattung gehören des Weiteren:

Hochaltar und Kanzel, Anfang 18. Jahrhundert (1956 aus der Sankt Philipp und Jakob-Kirche, Glashütten-Schlossborn, hierher gespendet); zwei Seitenaltäre, bauzeitlich (Heilige Familie, Heiliger Antonius von Padua); Kruzifix, Eisen, Darstellung des Walldürner Blutwunders, 18. Jahrhundert; Orgel, 1847/48 von Friedrich Voigt, Wiesbaden-Igstadt, für Seelenberg hergerichtet. Beruht in ihrer Substanz wohl in großen Teilen auf einem Barockinstrument der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts (eventuell Bürgy, Homburg vor der Höhe); zwei Glocken, 1950.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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