Kirchgasse 5, ev. Kirche
Kirchgasse 5, Innenraum, Blick zum Altar
Kirchgasse 5, Innenraum
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Hochtaunuskreis
Steinbach
  • Kirchgasse 5
Ev. Sankt Georgskirche mit Kirchhof
Flur: 1
Flurstück: 295/1

Die dem Heiligen Georg geweihte Kirche steht leicht erhöht über dem alten Ortskern von Steinbach und ist umgeben von dem bis 1866 als Begräbnisstätte genutzten Kirchhof (gut erhaltener Teil der historischen Umfriedung an der Grundstücksgrenze zu Bornhohl 12a). An die Außenwand des Chores angelehnt der skulpierte Grabstein von Johannes Gärtner (1650-1730), Pfarrer in Steinbach und Eschborn. Saalbau mit dreiseitigem Chorschluss, über der Westseite abgewalmtem Satteldach und dreistufigem Dachreiter, bestehend aus einem quadratischen Geschoss, achtseitiger Laterne, Welscher Haube und Helm.

Der Bau entstand zwischen 1701 und 1712 durch Erweiterung einer wohl in die 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts zu datierenden Kirche (erste urkundliche Erwähnung 1371 im Testament des Ritters Frank von Kronberg, in dem 40 Gulden für das „Machen“ der Kirche festgelegt werden). Der Ursprungsbau bestand aus in Buntsandstein gehauenen und in nach Osten leicht abfallenden Lagen geschichteten Steinen (siehe Südseite). Von diesem Bau noch vorhanden ein hochgelegenes Fenster der Nordseite mit sich nach Innen verjüngendem Gewände und leicht spitzbogigem Kopfstück in gelbem Sandstein sowie vermauerte Reste des Südportals (Schwelle aus Lungstein, zwei Blöcke des Gewändes in gelbem Sandstein – davon der eine mit Kreuz und geneigtem „A“ gekennzeichnet). Bauzeitlich auch die im westlichen Innern befindliche, auf einer vom Quadrat durch Nasen ins Achteck überführten Basis stehende, eicherne Säule. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts Verlängerung des Kirchenraumes auf eine Länge von 17 m. Der Dachstuhl bestehend aus fünf Sprengwerken mit aufhängender Decke. Der stilistisch retardiert gestaltete Chor wird als Ausdruck überlieferter Baugewohnheit bzw. im Zusammenhang mit dem hier tätigen, aus der katholischen Kirchenbautradition Tirols stammenden Maurermeister Christian Hemmle gesehen. 1712 Einbau der romanisierenden rundbogigen Portale (im Südlichen Datierung im Türsturz). Ihre Positionierung – das westliche ist aus der Wandmitte gerückt und das südliche in die Bauecke gedrängt – erfolgte wohl in Bezug auf die innenraumgliedernden West- und Nordemporen. 1745-48 wurden an der Südseite durch Maurermeister Conrad Dettler, Rodheim, die drei mit Bruchstein gerahmten Rundbogenfenster unterschiedlicher Länge eingesetzt.

Bis 1720 Fertigstellung der Innenarchitektur, bestehend aus der ehemals bis zum Choransatz reichenden, auf Pfosten mit reicher Akanthus-Schnitzerei an Sattelholz und Kopf ruhenden Nord­empore und der Westempore (beide 1959 verändert), sowie der von gebauchten, kannelierten Pfeilern getragenen Orgelempore (diese 1834 zur Aufnahme der Stumm-Orgel gekappt). Bauzeitlich mit den Sitzemporen zusammenhängend erfolgte die Öffnung zweier einfacher Fenster an der nördlichen Langseite. Im Zuge der Renovierung von 1959 – nicht zum Tragen gekommen war der damals geplante Kirchenumbau – wurde 1960 die Sakristei angefügt (1991 erweitert). Steinbachs Kirche war zeitweilig Filiale von Eschborn, Obereschbach oder auch Ginnheim und wurde 1840 selbstständige Pfarrei (Pfarrhaus von 1848, Eschborner Straße 19; Erstbezug durch Pfarrer Friedrich Stein – siehe Bronzetafel).

Zur Ausstattung gehören des Weiteren:

Opferstock, 1669; Sankt Georgenglocke, 1699, Inschrift: „1699 GOS MICH JOHANNES SCHNEIDEWINDT IN FRANCKFURDT“; Altarkreuz, aufgestellt 1720; Kanzel mit Inschrift: „IM JAHR CHRISTI ANNO 1748 HAT DAVIT HENRICH VON STEINBACH DIE KANTZEL MACHEN LASSEN“ (in den hiesigen Kirchenbüchern auch auf 1743 datiert). Über Mittelsäule vierseitiger Korb, dessen bemalte und beschriftete Felder von korinthischen Architekturelementen gefasst sind. Der Schalldeckel achtseitig und reich verziert, überhöht von Krone und aufsitzendem Pelikan; Orgel, 1767/68 von Philipp und Franz Stumm in Rhaunen-Sulzbach für die Kirche in Sprendlingen/Rheinhessen erbaut, 1834 nach Steinbach überführt und eingebaut von Orgelbauer Storck, Friedrichsdorf.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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