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Als bauliche Ergänzung der alten Kirche Sankt Johannes der Täufer (Zum Johannisstein 2) auf der zur Entstehungszeit 1925 noch unverbauten westlichen Anhöhe im klassizistischen Stil errichtetes Glockenhaus. Über quadratischem Grundriss stehendes Gebäude mit in den anstehenden Fels gesetztem Bruchsteinsockel, verbretterter und allseitig mit Schallöffnungen versehener Glockenstube und knaufbekröntem Zeltdach. An der ortsseitigen Außenwand ein Kruzifix.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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