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Anfang des 19. Jahrhunderts im Distrikt Kocherfels auf einem von der Herzoglich Hessischen Domäne gepachteten Gelände angelegt. 1912 von der Israe-litischen Kultusgemeinde Königstein angekauft. Die festgestellte Belegzeit dauerte von 1809-1936. 1939 wurde der ältere Teil des Friedhofes eingeebnet und aufgeforstet; der jüngere blieb auf einer Größe von 1/7 der Gesamtfläche bestehen. Erhalten sind insgesamt 89 Grabsteine. Am Eingang aufgestellt acht alte Grabsteine vom Totenhof im Kronberger Ruderswald (siehe Kronberger Stadtwald).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |