Bischof-Kaller-Straße 3, Großer Saal
Bischof-Kaller-Straße 3
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Hochtaunuskreis
Königstein
  • Bischof-Kaller-Straße 3
Haus der Begegnung
Flur: 8
Flurstück: 23/49

Als Erweiterungs-/ Kongressgebäude des „Albertus-Magnus-Kollegs“ am 15. September 1955 eröffnetes „Haus der Begegnung“. Multifunktionaler Bau nach Entwurf von Hans Busch. Zählt im Rhein-Main-Gebiet zu den ersten Beispielen einer auf Avantgardismen der 1920/30er Jahren fußenden, in den Nachkriegsjahren nun symbolhaft für Freiheit und Demokratie stehenden Moderne. Bis ins Detail (Fensterrahmen, Vergitterung, Geländer, Fassadenschmuck u. a.) gut erhalten. In seinen Teilen harmonisch differenzierter Baukomplex mit minimalistischer Gliederung und funktioneller Durchfensterung. Der unter abgeschlepptem Dach liegende, voluminöse Bau im Obergeschoss einen dreiseitig umschlossenen, von Westen über eine (die Überwindung der dunklen Jahre symbolisiernde) Glasfront belichteten Tagungssaal bergend. Dem Saal längsseitig vorgesetzt ein Balkon mit Abgang zum Garten. Im Untergeschoss ursprünglich Restaurationsräume und, hinter der hohen Toreinfahrt, Garagen für LKWs und „Kapellenwagen“. Die straßenseitige Putzwand großflächig mit einem Friedenszeichen (Sgraffitto von Jupp Jost, Hattersheim) geschmückt. Im Nordosten ein zweigeschossiger Anbau mit Lager für Spenden (Ostpriesterhilfe). Den an einem leichten Hang gelegenen Garten nach Süden begrenzte ursprünglich eine über Ausgleichsockel zweigeschossig stehende, flach eingedeckte „Wohnmaschine“ (Übernachtungstrakt) mit einer von fein unterteilten Panoramafenstern besetzten Rasterfassade, die inzwischen abgerissen wurde. Umfassende Sanierung und energetische Ertüchtigung 2010/11. In diesem Zusammenhang Erhalt des von der EU-Kommission verliehenen „Green Building Award“.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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