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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Altstädter Markt 6
Deutsches Goldschmiedehaus
Flur: 27
Flurstück: 504/1

Baujahr: 1538 (Bauinschrift)

Wiederaufbau: 1955-1958

Architekten: Architektengemeinschaft Prof. Paul/Kämpfer/Füller

An-/Umbauten: Freitreppe 1742, Christian Ludwig Hermann; Abbruch der Fachwerkerker 1768; Neubau der Fachwerkerker 1898/99, rekonstruiert nach Plänen 1731; Treppenhausanbau 1954.

Der dreigeschossig-traufständige Bau in platzbestimmender Lage wurde am Übergang von der Spätgotik zur Frührenaissance erbaut (figürlich reliefierte Platte, bezeichnet "ANNO DNI 1538"). 1945 schwer beschädigt und bis auf die massiven Umfassungsmauern ausgebrannt, wurde das ursprünglich als Rathaus und seit 1942 als Deutsches Goldschmiedehaus dienende Gebäude zwischen 1955 und 1958 wiederaufgebaut und die platzseitigen, obergeschossigen Fachwerkwände nach historischen Plänen und Fotografien in Eichenholz rekonstruiert. Anlass zur Diskussion gaben hierbei die möglichen Gestaltungsvarianten beider Erker, die - schon 1768 entfernt - bereits 1898/99 nach Bestandsaufnahmeplänen des Maurermeisters M.Feldmann von 1731 nachgestaltet worden waren; heute präsentieren sie sich wieder in der Gestalt der Jahrhundertwende, allerdings um die plastisch gestalteten Eckständer reduziert.

Die massive Bausubstanz blieb hingegen weitgehend unversehrt und dokumentiert heute anschaulich den stilistischen Wechsel von der Gotik zur Renaissance, abzulesen am Nebeneinander der massiven Staffelgiebel und gotischen Stabgewände der Fenster und den neuem Formenempfinden verpflichteten, gefelderten Arkaden im Erdgeschoss zum Markt. Etwa zwanzig in die platzseitige Fassade eingelassene Reliefsteine des 14. bis 16. Jahrhunderts liefern Anspielungen auf Narrheit und Eigenliebe sowie Darstellungen von Fabelwesen oder aber des klugen Bürgertums und bezeugen somit das spätmittelalterliche Selbstverständnis der altstädter Bevölkerung. Als eine spätere Zutat erweist sich die zweiläufige Freitreppe, die offensichtlich 1742 nach Entwurf Christian Ludwig Hermanns entstand (Portalinschrift: "P.H.R.B.1742", Philip Henrich Rotschied, Bürgermeister 1742). Das ursprünglich eine laubenartige Verkaufshalle im Erdgeschoss, Ratsaal, Stube und Diele im ersten Obergeschoss sowie eine Lagerhalle im zweiten Obergeschoss in sich bergende Gebäude wurde beim Wiederaufbau im Innern der aktuellen Nutzung als Ausstellungsgebäude angepasst und die einzelnen Ausstellungsebenen durch eine geschwungen geführte Treppe miteinander verbunden. Das damals angefügte, aber stilistisch angeglichene Treppenhaus ist heute über ein barockes Portal zu betreten, Relikt des zerstörten Gründungsbaus der Firma J.Wunderlich in der Altstrasse 2a.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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