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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Gesamtanlage Hauptfriedhof und Rondell Ehrensäule
Gesamtanlage

Akademiestraße 1, 2, 3, 4

Birkenhainer Straße (nur Straßenzug bis Ende Hauptfriedhof)

Dettinger Straße (nur Straßenzug bis Ende Hauptfriedhof)

Ehrensäule

Hauptfriedhof Birkenhainer Straße 002

Die weitläufige Gesamtanlage im Osten der Hanauer Neustadt setzt sich aus der langgestreckten Fläche des Hauptfriedhofes und einem westlich gelegenen Verkehrskreisel zusammen. Inhaltlicher Kernpunkt des Kreisels ist ein hoch aufragender, heute als Ehrensäule benannter Sandsteinobelisk, der auf Geheiß des damaligen Erbprinzen von Hessen sowie Grafen von Hanau Wilhelm als ein repräsentativer Wegweiser errichtet worden war. Seine Aufrichtung 1775 war eine der letzten baulichen Maßnahmen einer größeren, vom Grafen veranlassten Verschönerungskampagne: Auf seine Veranlassung hin wurden die sumpfigen Böden des Hanauer Umlandes ausgetrocknet, begradigte Chausseen und begleitende Baumsetzungen angelegt, die dem Herannahenden schon in der Ferne die Residenzstadt Hanau ankündigten. Eine dieser repräsentativ ausgebauten Verkehrsachsen war die alte Heer- und Handelsstraße nach Nürnberg, deren Fahrbahn seit 1775 der mittig platzierte Obelisk markierte. In Sichtweite zum Stadttor kennzeichnete er zunächst eine leichte Wegebiegung der abschnittweise drei Wagen-breiten Straße, die man nach einem Birkenhain im Spessart bald als Birkenhainer Straße benannte (heute: vorderer Abschnitt Nürnberger Straße, hinterer Birkenhainer Straße); dementsprechend wird sie auf dem Obelisken als „Birkenh.-Straße" ausgewiesen. Zugleich markierte er die Abzweigung einer auffallend kleineren Straße nach Grossauheim und schließlich Dettingen („Dettingen"), die ebenfalls noch heute als Dettinger Straße besteht.

Zwischen beiden vom Obelisken benannten Straßen wurde 1846 der neue städtische Friedhof angelegt, wobei man seinen Hauptzugang im Westen an das Rondell des Obelisken verlegte. Wie ein um 1870 gedruckter Lichtdruck dokumentiert, war das Platzoval des Obelisken nunmehr zu einem repräsentativen Rondell ausgebaut, sein Rand durch stattliche Baumsetzungen bepflanzt und auch die Straßen als Alleen angelegt worden; verstärkt durch den Bau des nahbei gelegenen Hauptbahnhofes hatte sich das Obeliskenoval ganz offensichtlich zu einem regelrechten Verkehrskreisel mit Verteilerfunktion entwickelt, dem als Entrée der Stadt zusätzlich repräsentative und städtebauliche Bedeutung zubemessen wurde, die sich u.a. auch in der wirkungsvollen Achse Obelisk - Hauptportal Friedhof - Friedhofskapelle niederschlug. Die repräsentative Wertschätzung des Kreisels bezeugt nochmals der stattliche Bau des Geschäftssitzes der Kornhausgesellschaft (1913, 1945 teilzerstört), das vermutlich als eines der ersten privaten Gebäude am Kreisel entstand. Darüber hinaus entstanden jedoch nur vereinzelte villenartige Gebäude wie beispielsweise das benachbarte Wohnhaus Akademiestraße 4 (1927), dessen Materialauswahl farblich mit dem Bau der Kornhausgesellschaft, der Ehrensäule und dem Friedhofstor harmoniert.

Bei der Angriffswelle auf den heutigen Hauptbahnhof am 19. März 1945 fielen auch weite Bereiche des Hauptfriedhofes dem Bombenhagel. Aber auch die Christuskirche und die zwei gegenüberliegenden Wohnhäuser an der Akademiestraße wurden teilzerstört und nach 1945 im vereinfachenden Stil des Wiederaufbaus wiederhergestellt. Mit den Neubauten einer Kapelle mit Krematorium auf dem Hauptfriedhof (1953) und der durch ihre Zwerchgiebelreihung dekorativ inszenierten Christuskirche (1960, Arch.: Prof. Johannes Ludwig/München) wurden dem Platzraum gestalterisch neue Akzente beigemessen, die sich jedoch durch die Wahl des Ziegels als beherrschendes Baumaterial dem historischen Erscheinungsbild des Kreisels unterordneten und zugleich seine städtebauliche Bedeutung steigerten. Erst die Überlastung der verkehrstechnischen Kapazitäten der Nachkriegszeit leitete den Bedeutungsverlust des Kreisels ein.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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