Lade Kartenmaterial...
Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Martin-Luther-Anlage
SG ehem. Friedhof der Wallonisch-Niederländisch Gemeinde mit Hochkreuz und Grabmalen
Flur: 22
Flurstück: 57/5

Gründung: 1609

Schließung: 1846

Umgestaltung: Umgestaltung zur Grünanlage 1894 (angeblich Heinrich Siesmeyer); Aufstellung eines Hochkreuzes 1958.

Bildhauer: Otto Craß/Hanau

Mit der Gründung der Neustadt 1597 wurde zugleich auch eine ovale Fläche als Friedhof der Niederländisch-Französischen Gemeinde abgesteckt, der damals inmitten von Ackerfluren westlich des Kanaltores lag (erste Beisetzung 1609). 1846 geschlossen, erfolgte 1894 die Umgestaltung des offensichtlich nur von einer Hecke umgrenzten Bestattungsplatzes zu einer Grünanlage, für die Heinrich Siesmeyer die Gestaltung übernommen haben soll. Heute prägt ein relativ junger Baumbestand aus Birken und Koniferen die Anlage, deren einstigen Zugang offensichtlich zwei ältere Platanen markieren. Erhalten blieben neun freistehende Pfeilergrabmale und Grabmalfragmente sowie elf an die teilweise parallel verlaufende Mauer angebrachte Stelen des 18. und 19. Jahrhunderts, deren verwittert erhaltene Symbolik die sich wandelnde Todesauffassung vom erschreckenden Tod des Barocks (Totenschädel) zum Schönen Schlaf der Aufklärung (gesenkte Fackel) dokumentiert. Seit 1958 erinnert ein ausdrucksstarkes Mahnmal an Unfreiheit, Diktatur und das Elend des Krieges, abzulesen an den stilisierten Balken eines zerborstenen Kreuzes und der figürlichen Darstellung einer auseinandergerissenen Familie („Wo Recht gebrochen wird, stirbt die Freiheit"; Bildhauer: O.Craß). Ein zweites, schlichtes Holzkreuz erinnert an die Heimatvertriebenen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.