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An der in Bruchstein gemauerten Westwand des stark umgebauten, zum größten Teil in Fachwerk errichteten Mühlengebäudes befinden sich noch drei Haussteine, die das Alter der Mühle bezeugen. Sie tragen die Daten 1589, 1725 und 1845, der älteste auch ein Steinmetzzeichen. Unterhalb der Mühle befindet sich noch eine heute unbenutzte Keilsteinbrücke.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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