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Eingeschossiges, dreizoniges Tagelöhnerhäuschen, um 1800, in verschindeltem Fachwerk, zur Hälfte unterkellert; Westseite in Stein erneuert, erhaltene Biberschwanzziegeldeckung. Alte Haustür ebenfalls erhalten. In der Hausachse, leicht zurückgesetzt, eine kleine Scheune. Bau von sozialgeschichtlichem Interesse, durch seine Lage in der Straßenbiegung auch von Bedeutung für das Dorfbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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