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Repräsentativer Steinbau im Übergangsstil zwischen Neobarock und Darmstädter Jugendstil, um 1910 erbaut. Zwei giebelständige, zweigeschossige Eckbauten mit reich verzierten Fensterumrahmungen im Obergeschoß, Mansarddach und seitlichen Fledermausgauben, dazwischen ein zurückgesetzter, einstöckiger Mittelbau mit Rundbogenfenstern und ausgebautem Mansarddach. Am nordöstlichen Eckpavillon seitlich ein Steinportal von aufwendigen neobarocken Formen über einer balustradengeschmückten Freitreppe. Das frühere Amtsgericht fällt wegen seines fast großstädtischen Anspruchs (vgl. Reichelsheim) in Beerfelden entschieden aus dem üblichen Rahmen und ist von geschichtlicher und kunsthistorischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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