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Als besterhaltener Galgen Deutschlands von außergewöhnlicher kulturhistorischer Bedeutung. Drei im Dreieck angeordnete und durch Eisenstäbe verbundene toskanische Säulen, bereits 1597 einmal erneuert, stehen unter einer Gruppe von sieben Linden, die seit dem 18. Jahrhundert von einer Mauer aus Stellsteinen umgeben ist. Vor dem Galgen im Boden ein aus Steinen gesetztes Kreuz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |