Jagdhaus Steingrund, Steingrund 31
Steingrund 31
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Odenwaldkreis
Oberzent
Gammelsbach
  • Steingrund 31
  • Steingrundswiese
  • Steingrund 34
  • Steingrund
  • Ober der Steingrundswiese
  • Karl-Hans-Strobl-Straße
Sachgesamtheit Jagdhaus Steingrund
Flur: 5
Flurstück: 100, 101, 102, 103, 17/2, 18/1, 63/3, 63/4, 64/2, 65/2, 65/3, 75/36, 75/37, 75/38, 75/39, 75/40, 75/60, 75/61, 75/62, 75/63, 77/13, 77/14, 82

Ehemaliges Erbach-Fürstenauisches Jagdhaus, 1767-69 unter der Bauleitung des gräflichen Rentmeisters Klump für Graf Ludwig II. errichtet. Stattlicher, zweigeschossiger Putzbau in Massivbauweise zu sechs Achsen, mit Ortskanten aus Haustein, segmentbogigen Fensteröffnungen und Krüppelwalmdach, kürzlich restauriert. Auffallend gegenüber den anderen herrschaftlichen Jagdgehöften die fast schloßartige Größe und vor allem die typisch barocke szenisch-exponierte Lage des Anwesens im Blickpunkt eines kleinen, sich an dieser Stelle gabelnden Seitentals. Es steht mitsamt zwei uralten Linden auf einem hohen, von mächtigen Stützmauern terrassenartig umsäumten Plateau, das künstlich aufgeschüttet und über zwei Rampen erschlossen ist. Zur Sachgesamtheit Steingrund zählen neben dem bebauten Flurstück 64/2 daher auch die unbebauten angrenzenden Flurstücke der Steingrundswiese sowie das im Nordwesten gelegene Flurstück 77/13 mit dem sog. Malerwinkel.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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