Hauptstraße 28
Netzgewölbe, Evangelische Kirche
Hauptstraße 28
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Westansicht, Evangelische Kirche. Zeichnung Adam Weber, 1949
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Odenwaldkreis
Brombachtal
Kirch-Brombach
  • Hauptstraße 28
Evangelische Kirche mit Wehrfriedhof
Flur: 1
Flurstück: 23/1

Die Kirche steht inmitten des annähernd runden, ehemaligen Wehrkirchhofs, dessen spätmittelalterliche Ummauerung vollständig erhalten ist. Die Friedhofspforte trägt die Jahreszahl 1510, die des abgeteilten Pestfriedhofs das Datum 1577. Die Grabsteine sind bis auf die einiger Kirch-Brombacher Pfarrer des 18. Jahrhunderts abgeräumt. Eine große Linde erinnert an die Malstätte des Zentgerichts, das die Gerichtsbarkeit über 14 Dörfer ausübte. Die Pfarrkirche, bis zur Reformation vom Mainzer Chorherrenstift St. Alban besetzt, ist um die Mitte des 15. Jahrhunderts (vor 1461) errichtet worden, als letztes der Turm, der die Jahreszahl 1467 am Portal trägt. Das Langhaus stammt in seinen Umfassungsmauern aus der Erbauungszeit, wurde aber nach einem Brand 1714/15 barock erneuert. Aus dieser Zeit stammen die Flachdecke, das auch den Chor überspannende Mansarddach und der Turmhelm. Original erhalten ist der mit einem Rippengewölbe bedeckte, eingezogene, gotische Rechteckchor, ebenso die Sakristei mit ihrem Netzgewölbe. Im Chor wurden 1914 Fresken entdeckt, Rankenwerk mit Evangelistenmedaillons im Gewölbe (frühes 17. Jahrhundert) sowie an den Wänden eine Kreuzigung (um 1510) und ein Weltgericht.

Unter der Ausstattung ist der hervorragende spätgotische Schnitzaltar (um 1515, im Mittelschrein der hl. Alban zwischen zwei hll. Bischöfen), ein Werk aus der Schule Hans Backoffens, besonders hervorzuheben. Die übrige Ausstattung (Orgel, Kanzel, Taufstein) stammt zum größten Teil aus dem frühen 18. Jahrhundert. Zu erwähnen noch ein Holzkruzifix des frühen 16. Jahrhunderts.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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