Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das Herrenhaus der Freiherren von Gemmingen-Hornberg steht am westlichen Ende des ausgedehnten Parks, unmittelbar neben Kirche und Kellerei. 1575 von Philipp von Rodenstein als "festes Haus" errichtet, 1645 nach schweren Kriegsschäden durch Neithart von Rodenstein wiederaufgebaut und im 18. Jahrhundert modernisiert, befindet es sich seit 1693 im Besitz der Familie von Gemmingen, die das Haus noch heute bewohnt. Schlichter, siebenachsiger Bau von repräsentativen Ausmaßen, über dem massiven Erdgeschoß mit zweiläufiger Freitreppe und schönem Barockportal (18. Jahrhundert) ein in Steinimitation verputztes Fachwerkobergeschoß, die Giebel verschindelt; Satteldach mit kleinem Krüppelwalmschopf. Vor der nördlichen Hauptfassade ein großer Hof, der im Norden durch das ausgedehnte, im Rechteck angeordnete, klassizistische Hofgut, im Westen durch das zweistöckige Gesindehaus (mit Fachwerkobergeschoß und Mansarddach) begrenzt wird. Hier die spätbarocke Toreinfahrt mit Rustika-Pfeilern und schmiedeeisernen Gittertoren. Östlich vom Herrenhaus ein heute verwilderter Landschaftspark, in dessen hinterem Teil ein in neoromanisch-byzantinischem Stil erbautes Mausoleum der von Gemmingen steht. Im Hof zahlreiche Werksteine des 16.-18. Jahrhunderts, eine Wappensäule, ein Obelisk mit Sonnen- und Monduhr und zwei Statuen des 18. Jahrhunderts (Diana und Pan), Reste der barocken Parkanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |