Keller, Forstgehöft Eduardsthal
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Odenwaldkreis
Oberzent
Kailbach
  • Eduardstal 2
Forstgehöft Eduardsthal
Flur: 5
Flurstück: 6

Das ehemalige Forsthaus Eduardsthal, hervorgegangen aus dem schon im 16. Jahrhundert bestehenden Berg'schen Hof, ist das einzige Anwesen, das von der Wüstung Galmbach bis heute überlebt hat. Dieses Dorf, das 1830 noch 20 Häuser und 150 Einwohner hatte, wurde damals zusammen mit dem badischen Neubrunn (heute "Ernstthal") vom Fürsten Karl zu Leiningen aufgekauft und dem Wildpark am Katzenbuckel einverleibt. Die Bewohner wurden bis 1836 umgesiedelt. Einige Mauerreste und halbversunkene Haussokel sind noch heute zu erkennen. Übrig blieb als fürstliche Domäne das Forstgehöft, das der Fürst nach seinem Sohn Eduard benannte, das im Volksmund aber bis heute den Namen Galmbach behielt: ein verschindeltes Fachwerkwohnhaus von 1818 mit zweiläufiger Freitreppe und Krüppelwalmdach, ein stattliches Stallgebäude in Massivbauweise mit verlatteten Fachwerkgiebeln und einem mittigen Zwerchgiebel von ca. 1835 sowie eine etwa gleichaltrige Scheuer. Ältester Teil ist ein separater Keller in Quadermauerwerk mit genastem, rundbogigem Portal, im Scheitel 1591 datiert. Neben dem Wohnhaus ein noch reichlich fließender Laufbrunnen des 18./19. Jahrhunderts. Insgesamt bis heute eine Gebäudegruppe von baulichen Qualitäten, gelegen in äußerst reizvoller landschaftlicher Position.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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