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Stattlicher zweigeschossiger Steinbau von 1577 (Datum an einem Fenstersturz der Hofseite). Ehemaliges Zenthaus des acht Gemeinden umfassenden Zentbezirks, von 1817-31 Gasthaus, dann Amtsgericht, heute Polizeistation. An einigen Fenstergewänden befinden sich dieselben Steinmetzzeichen wie am Langhaus der Kirche. Trotz erheblicher Veränderungen des 19. Jahrhunderts (1825 und 1878) noch immer ein ansehnliches Renaissance-Bauwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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