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Zweigeschossiges Doppelhaus aus Fachwerk, die Südhälfte aus dem 16. Jahrhundert, vor dem Dreißigjährigen Krieg Apotheke; urwüchsiges Fachwerk mit geschoßhohen Streben und drei Andreaskreuzen im Giebel. Im Erdgeschoß ein Raum mit Stuckdecke und der Inschrift: "NON EST MORTALE QUOD OPTO". Nordhälfte von 1685, seit 1695 Wirtshaus "Zum güldenen Engel". Erdgeschoß durch Schaufenster gestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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